| Folgende Punkte geben einen Überblick auf was man achten sollte |
|
|
|
Missachtung von KennzeichnungspflichtenVerkaufen Sie Produkte wie Textilien, Lebensmittel, Heilmittel, Arzneimittel oder Elektrogeräte? Hier gelten erweiterte Kennzeichnungspflichten. Informieren Sie sich bezüglich aller einschlägigen Vorschriften, wenn Sie Zweifel haben, ob der Vertrieb Ihrer Waren besonders reguliert ist.
Kein anerkannter AlterskontrollmechanismusVerkaufen Sie FSK- oder USK-Artikel (z.B. Filme, Computerspiele)? Hier gelten strenge Anforderungen an die Alterskontrolle. Bitte stellen Sie sicher, dass die Lieferung von USK18- oder FSK18-Produkten nur unter Verwendung eines anerkannten AVS (http://www.jugendschutz.net/avs) erfolgt. Alle anderen (nicht offiziell anerkannten) Alterskontrollmechanismen sind mit Risiken verbunden. Für den Versand von Alkohol gibt es noch keine anerkannten Alterskontrollstandards. Wir empfehlen, auch hier im Zweifel ein anerkanntes System zu verwenden. In jedem Fall muss durch PostIdent- oder gleichwertige Verfahren eine persönliche Übergabe an den Volljährigen sichergestellt sein.
Fehlende Steuern und ZusatzkostenBei Preisangaben muss ein Hinweis jeweils in unmittelbarer Nähe des Preises erfolgen, dass die MWSt enthalten ist und ob Versandkosten anfallen. Fallen Versandkosten an, ist deren Höhe anzugeben. Wird der Hinweis: Preis inkl. MwSt zzgl. Versandkosten nicht gegeben, bevor der Bestellvorgang eingeleitet wird (spätestens auf Seiten mit Warenkorb-Button), kann dies abgemahnt werden.Sternchen-Verweise sind z.B. auf Übersichtsseiten ohne Warenkorb-Button möglich.
Kein sprechender Link zu VersandkostenDer Link auf die Versandkosten muss ohne weiteres als solcher erkennbar sein (z.B. unterstrichen). Ist der Link auf die Versandkosten erst als solcher erkennbar, wenn der Kunde mit der Maus darüber fährt, sollte dies besser deutlicher gestaltet werden (sprechender Link).
Fehlende GrundpreisangabeSoweit Sie Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbieten, muss ggf. auch der Preis je Mengeneinheit (Grundpreis, z.B. Preis pro Liter) neben dem Endpreis angegeben werden.
Fehlende UVP-ErklärungSoweit Sie mit durchgestrichenen Preisen werben, muss klar sein, mit welchem ehemaligen Preis verglichen wird (z.B. ehemalige unverbindliche Preisempfehlung, ehemaliger Verkaufspreis, Gültigkeit etc.).
Liefergebiet nicht eingeschränktWenn Sie Ware in Länder liefern wollen, die außerhalb der EU liegen, müssen Sie den Käufer über Steuern, Zölle oder andere Abgaben informieren, soweit diese bei Ihren Produkten anfallen.
Nachnahmegebühr vergessenMeist erhebt bei Zahlung per Nachnahme der Zusteller vor Ort zusätzlich zum Rechnungsbetrag das sogenannte Übermittlungsentgelt von 2,- EUR. Bitte informieren Sie den Kunden ggf. entsprechend in den Kundeninformationen sowie auf der Bestellseite.
MarkenrechtBeachten Sie bei der Verwendung vongeschützten Markennamen dass Ihnen vom Inhaber der Marke eine schriftliche Bestätigung vorliegt diese Markennamen auch verwenden zu dürfen. Es besteht auch ein Unterschied zwischen Verwendung im Online geschäft und in der herkömmlichen Flyer Werbung. Klären Sie dies mit Ihrem Geschäftspartner ab. Bei Verletzung der markenrechte können Ihnen Forderungen bis zu 50.000,- Euro Streitwert erwarten.
Ware zurück - Händler zahltWer als Verbraucher im Internet einkauft, hat ein gesetzliches Widerrufsrecht. So kauft man auch im Netz nicht die Katze im Sack. Gefällt dem Kunden der bestellte Artikel nicht, kann er ihn in den meisten Fällen innerhalb einer bestimmten Frist einfach wieder an den Händler zurückschicken und den Kaufpreis zurückverlangen. Aber gilt dies auch für die Lieferkosten, die auf der Rechnung stehen? ...mehr
|

Aktuelles Recht

