| Jugendschutz |
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Kein anerkannter Alterskontrollmechanismus
Verkaufen Sie FSK- oder USK-Artikel (z.B. Filmen, Computerspiele)? Hier gelten strenge Anforderungen an die Alterskontrolle. Bitte stellen Sie sicher, dass die Lieferung von USK18- oder FSK18-Produkten nur eines anerkannten AVS (http://www.jugendschutz.net/avs)erfolgt.
Alle anderen (nicht offiziell anerkannten) Alterskontrollmechanismen sind mit Risiken verbunden. Für den Versand von Alkohol gibt es noch keine anerkannten Alterskontrollstandards. Wir empfehlen, auch hier im Zweifel ein anerkanntes System zu verwenden. In jedem Fall muss durch PostIdent- oder gleichwertige Verfahren eine persönliche Übergabe an den Volljährigen sichergestellt sein.
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