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Kleinunternehmerregelung: Vor- und Nachteile
Autor: Dr. Volker Baldus, janolaw AG
Endfassung
Viele E-Commerce-Neueinsteiger möchten verständlicherweise erst einmal klein anfangen. Für sie hat der Gesetzgeber Sonderregeln bei der Umsatzsteuer vorgesehen. Danach müssen Kleinunternehmer Ihren Käufern keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, wenn
Da ein Unternehmensgründer noch nicht auf einen getätigten Umsatz zurückschauen kann, muss der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr geschätzt werden. Liegt dieser unter 17.500 Euro, greift die Kleinunternehmerregelung. Wird die Grenze im Laufe des Jahres überschritten, muss der Unternehmer die Umsatzsteuer bei seinen Käufern erheben.
Vorteil: Im Vergleich zu Mitbewerbern, die bei ihren Kunden die Umsatzsteuer erheben und an das Finanzamt abführen müssen, können Kleinunternehmer die Preise anders kalkulieren und dadurch anfänglich erst einmal größere Gewinne machen.
Nachteil: Kleinunternehmer können gegenüber dem Finanzamt keine Vorsteuer geltend machen, d.h. sie müssen bei gekauften Waren die Umsatzsteuer zahlen und können sie nicht im Wege des Vorsteuerabzugs zurückholen.
Daher kann ein Unternehmensgründer gegenüber dem Finanzamt auf diese Kleinunternehmerregelung verzichten. An diese Entscheidung ist er dann allerdings fünf Jahre lang gebunden.
Eine weitere Besonderheit gilt hinsichtlich der Darstellung der Preise im Online-Shop. Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) muss der Verkäufer dem Verbraucher den Endpreis inklusive Umsatzsteuer anzeigen. Da ein Kleinunternehmer aber keine Umsatzsteuer erhebt, muss er darauf bei der Preisangabe und später bei der Rechnung hinweisen. |



