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Markenrecht
Beachten Sie bei der Verwendung vongeschützten Markennamen dass Ihnen vom Inhaber der Marke eine schriftliche Bestätigung vorliegt diese Markennamen auch verwenden zu dürfen. Es besteht auch ein Unterschied zwischen Verwendung im Online geschäft und in der herkömmlichen Flyer Werbung. Klären Sie dies mit Ihrem Geschäftspartner ab. Bei Verletzung der markenrechte können Ihnen Forderungen bis zu 50.000,- Euro Streitwert erwarten.
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