| Ware zurück, Händler zahlt |
|
|
|
Autor: Dr. Volker Baldus, janolaw AG
Wer als Verbraucher im Internet einkauft, hat ein gesetzliches Widerrufsrecht. So kauft man auch im Netz nicht die Katze im Sack. Gefällt dem Kunden der bestellte Artikel nicht, kann er ihn in den meisten Fällen innerhalb einer bestimmten Frist einfach wieder an den Händler zurückschicken und den Kaufpreis zurückverlangen. Aber gilt dies auch für die Lieferkosten, die auf der Rechnung stehen?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die seit langem umstrittene Frage unlängst zu Lasten der Online-Händler entschieden. Danach müssen diese ihren Kunden im Fall des Widerrufs neben dem vollen Kaufpreis auch die Zusendungskosten erstatten. Ein Abzug vom Kaufpreis ist nur möglich, wenn der Händler den Käufer wirksam über dessen Wertersatzpflicht für die Nutzung einer Ware belehrt hat (Az.: C-511/08).
Dagegen müssen die Rücksendekosten vom Kunden getragen werden, wenn
• er dazu vom Online-Händler vertraglich (z.B. per AGB) verpflichtet worden ist und • die zurückzusendende Ware einen Betrag von 40,– Euro nicht übersteigt.
Andernfalls muss der Verkäufer auch die Rücksendekosten tragen. Daher dürften Online-Händlern wohl auch künftig versuchen, die Versandkosten über einen höheren Verkaufspreis wieder hereinzuholen.
Unklar bleibt auch nach dem EuGH-Urteil, wer die Zusendungskosten tragen muss, wenn der Widerruf z.B. nur für drei von fünf gekauften Büchern erfolgt. Muss der Verkäufer die Zusendungskosten dann vollständig oder nur anteilig erstatten? Da eine anteilige Berechnung immer mit Schwierigkeiten verbunden ist, wird sich in der Praxis unabhängig von der rechtlichen Verpflichtung wahrscheinlich die komplette Erstattung durchsetzen.
Ebenfalls nicht geklärt ist, ob aufgrund des EuGH-Urteils nun auch der Text der Widerrufsbelehrung ergänzt werden muss. Die seit dem 11. Juni 2010 geltende neue Widerrufsbelehrung regelt jedenfalls nur die Erstattung des Kaufpreises und die Kosten der Rücksendung. Das Kapitel „Versandkosten“ ist also noch nicht beendet.
Rechtssichrere Widerrufsbelehrungen für Ihren Online-Shop finden Sie >> hier <<
|



